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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Anwendung und Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB’s) gelten für Buchungen und vertragliche Nutzung (zeitlicher Mietvertrag) des ‚Chalet De Golfbreker no.132’ & des ‚Chalet De Golfbreker no.123’ gelegen an der Hoogenboomlaan 42, 4325 DM in Renesse auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve.

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff ‘Mieter’ verstanden:

Die Person, die mit dem Vermieter einen Mietvertag über die Anmietung des ‚Chalet De Golfbreker no.132’ oder des ‚Chalet De Golfbreker no.123’ abschließt.

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff ‘Vermieter’ verstanden:

Eheleute Etgeton, die mit dem Mieter einen Mietvertag über die Anmietung des ‚Chalet De Golfbreker no.132’ oder des ‚Chalet De Golfbreker no.123’ abschließen.

In diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen wird unter dem Begriff ‘Chalet’ verstanden:

Das ‚Chalet De Golfbreker no.132` auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve gelegene Chalet – Stellplatz Merel 132 oder das ‚Chalet De Golfbreker no.123’ auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve gelegene Chalet – Stellplatz Merel 123.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ungeachtet aller durch den Mieter eingebrachten Änderungen auf eventuelle eigene Bedingungen oder auf andere allgemeine Bedingungen.

Wir lehnen alle allgemeinen Bedingungen ab, auf welche der Mieter verweist oder welche durch Ihn genutzt werden.

Von diesen AGB abweichende Absprachen sind nur gültig, wenn sie vorab schriftlich vereinbart und vom Vermieter genehmigt wurden.

 

Artikel 1 – Buchungen

Wir berücksichtigen ausschließlich Buchungen von Personen, die 21 Jahre oder älter sind. Getätigte Buchungen durch Personen, die jünger als 21 Jahre sind, sind unzulässig und werden ohne Angabe eines Grundes verweigert oder können zu jeder Zeit, nach Bekanntwerden des Umstandes, gekündigt bzw. widerrufen werden. Die AGB des Camping & Beachresorts Julianahoeve lassen eine Buchung von Unterkünften und Stellplätzen an Personen unter 21 Jahren ebenfalls nicht zu. Jeder Mieter verpflichtet sich, mit der Buchung des Chalets, die AGB des Camping & Beachresorts Julianahoeve zu befolgen.

Das Chalet no.132 kann für maximal 5 Personen gebucht, das Chalet no.123 kann für maximal 6 Personen gebucht  werden. Neben den detaillierten Daten des Mieters muss jeder weitere Gast mindestens seinen vollständigen Namen sowie das Geburtsdatum angeben.

Nach einer erfolgreichen Reservierungsanfrage erhalten Sie innerhalb von 5 Tagen eine Bestätigung der Buchung und die Rechnung für den Buchungszeitraum per E-Mail. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf der Website www.chaletdegolfbreker.nl einsehbar. Für die Zahlung der Rechnung gelten die unter Artikel 2 beschriebenen Bedingungen. Sofern die Reservierungsanfrage nicht bestätigt werden kann, erhalten Sie eine Absage vom Vermieter. Eine verbindliche Buchung des Chalets kommt erst mit Zusendung der Buchungsbestätigung zustande.

Wir bitten den Mieter die zugesendeten Dokumente zu lesen, auf Richtigkeit zu überprüfen und uns eventuelle Fehler unverzüglich mitzuteilen. Sollten Sie innerhalb von 5 Tagen nach dem Tätigen der Reservierungsanfrage keine positiv/negativ Bestätigung von uns erhalten haben, bitten wir Sie mit uns Kontakt aufzunehmen. Sofern Sie sich nicht melden, verfällt Ihre Reservierungsanfrage.

Ab dem Moment, ab dem Sie die Bestätigung der Buchung erhalten haben, kommt ein Vertrag zwischen Mieter und Vermieter zustande. Der Vertrag betrifft die zeitlich vereinbarte Vermietung des Chalets zur freizeitlichen, nicht gewerblichen Nutzung, welche gewöhnlicherweise von kurzer Dauer ist, gemäß NL Burgerlijk Wetboek art. 7:232 lid 2 BW.

Die Vermietung und somit auch der Vertrag endet nach Ablauf des bestätigten Mietzeitraumes, sofern keine anderen Umstände (z.B. Stornierung, etc.) eingetreten sind.

Gruppenbuchungen sind nicht zulässig und jedwede Reservierungsanfrage wird abgelehnt. Ein Mieter kann nur für sich, seine/ihre Lebensgefährt:in, Ehepartner:in und seine Familienangehörigen (nur Kinder) das Chalet buchen. Abweichungen von dieser Regel bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und müssen durch den Mieter im Vorfeld der Buchung separat angefragt werden.

Eine Buchung des Chalets im Namen einer anderen Person oder für andere Personen durch den Mieter sind nicht erlaubt. Diese hätte die sofortige Auflösung des eventuell bestehenden Mietvertrages zur Folge. Der bereits gezahlte Mietpreis oder Anteile davon werden in diesem Fall nicht erstattet.

Bei einer Buchung ist zu berücksichtigen, dass keine Haustiere (auch keine Hunde oder Katzen) auf dem Camping & Beachresort Julianahoeve erlaubt sind. Eine fälschliche Buchung des Chalets geht zu Lasten des Mieters und wird gemäß Artikel 5 dieser AGB behandelt.

 

Artikel 2 – Bezahlung der Buchung

Für die Bezahlung der Buchung gelten die folgenden Bedingungen:

Bezahlungen werden per Überweisung getätigt.

Nach Erhalt der Rechnung zahlen Sie 50% des Mietpreises innerhalb von 14 Tagen. Der Restbetrag von 50%, sowie die gesamte Kaution muss bis spätestens einen Monat (30 Tage) vor Anreise bezahlt sein.

Wenn bis zum Anreisedatum weniger als 30 Tage verbleiben, ist der Gesamtmietpreis inklusive Mietkaution nach Erhalt der Rechnung sofort zu begleichen.

Zahlungen sind auf folgendes Konto zu überweisen:

BANK:  ABN AMRO

IBAN   NL93 ABNA 0123 8674 01

Kontoinhaber:  Anja und Timo Etgeton

Referenz: Bitte geben Sie die Rechnungsnummer und Ihren Namen an

Mit der Überweisung des anteiligen/gesamten Mietpreises, bestätigen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben, stimmen diesen vollumfänglich zu und verpflichten sich zur Einhaltung.

Bei nicht rechtzeitiger Überweisung, gemäß Artikel 2 Punkt 2, sind Sie nach Ablauf des Zahltermins sofort im Zahlungsverzug. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, die Buchung umgehend zu stornieren und den Mietvertrag ohne weitere Mieteransprüche aufzulösen. Wir verweisen weiterhin auf den Artikel 5 dieser AGB, der die Stornierungskonditionen regelt.

Der Mietpreis beinhaltet folgende Leistungen, die ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen werden:

i) Nutzung der Mietsache | Chalet De Golfbreker no.132 oder Chalet De Golfbreker no.123;

ii) Verbrauch von Gas, Wasser und Strom im normalen Umfang gemäß Mietzeitraum;

Auf der Rechnung werden folgende Kosten exklusiv des Mietpreises verrechnet:

i) Endreinigung

ii) Optional, sofern gebucht: Bettwäsche

iii) Kurtaxe für alle Gäste an die Gemeinde Schouwen-Duiveland

iv) Sonstige Kosten und Gebühren

Camping & Beachresort Julianahoeve erhebt eine Campingplatzgebühr, für die kostenfreie Nutzung des Schwimmbades, der Animation und weiterer Campingplatzleistungen, in Höhe von -> siehe Julianahoeve AGBs, für jede Person ab 2 Jahren pro Nacht.  Diese Gebühr muss im Voraus an den Campingplatz entrichten werden. Hierfür erhalten Sie eine separate Rechnung, in der Regel nach Anmeldung der Gäste beim Camping & Beachresort Julianahoeve, welches vom Vermieter nach Buchungsbestätigung durchgeführt wird.

Im vereinbarten Mietpreis ist eine Umsatzsteuer von 9%, ab 2026 eine Umsatzsteuer von 21% inkludiert.

 

Artikel 3 – Kaution

Der Mieter zahlt eine Kaution in Höhe von € 350, welche als Bürgschaft für Schäden und/oder Kosten im Allgemeinen (z.B. übermäßiger Verbrauch von Gas, Wasser oder Strom, etc.) verwendet wird. Der Vermieter hat das Recht entstandenen Schaden/Kosten mit der Kaution zu verrechnen. Hierüber muss der Mieter vorab schriftlich (Versand per E-Mail ist zulässig) informiert werden.

Die Kaution muss, wie in Artikel 2 Punkt 2 beschrieben, zusammen mit der Fälligkeit des Gesamtmietpreises überwiesen werden.

Für den Fall, dass die Kaution nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt wird, ist der Vermieter berechtigt dem Mieter den Zugang zum Chalet zu verweigern. Der Mieter ist nach Ablauf des Zahltermins sofort im Zahlungsverzug. In diesem Fall behalten wir uns das Recht vor, die Buchung umgehend zu stornieren und den Mietvertrag ohne weitere Mieteransprüche aufzulösen. Wir verweisen weiterhin auf den Artikel 5 dieser AGB, der die Stornierungskonditionen regelt.

Die Kaution oder ein eventueller Restbetrag davon, sofern berechtigte Forderungen (z.B. durch Schäden am Inventar, Chalet und/oder übrige Kosten entstehen, ggfs. durch eine notwendige zusätzliche Reinigung der Mietsache) geltend gemacht wurden, wird innerhalb von 14 Tagen nach Mietende auf das zuvor verwendete Konto zurücküberwiesen. Ein weiterer rechtlicher Anspruch auf Schadensersatz des Vermieters gegenüber dem Mieter wird hierdurch nicht aufgehoben.

Der Mieter ist auch über den Kautionsbetrag hinaus haftbar und rechtlich verantwortlich für jegliche Schäden an der Mietsache, unsachgemäßen Gebrauch aller Mietgegenstände, übermäßigen Verbrauch von Gas, Wasser und Strom sowie der (inhaltlichen) Nutzung des Chalet-Internetzugangs.

 

Artikel 4 – Änderungen des Mietvertrages

Wenn der Mieter nach dem Zustandekommen der Buchung/des Mietvertrages, Änderungen an dieser/diesem vornehmen möchte, ist der Vermieter nicht verpflichtet diesen nachzukommen. Es ist des Vermieters freie Entscheidung ob und in wie weit die gewünschten Änderungen akzeptiert werden. Grundsätzlich können keine Änderungswünsche des Mieters mehr innerhalb von 4 Wochen vor Anreise berücksichtigt werden.

Wenn der Mieter nach dem Zustandekommen der Buchung/des Mietvertrages den Zeitraum des Aufenthaltes ändern, teilstornieren oder vollständig stornieren möchte, gelten die Stornierungsbedingungen des Artikels 5 dieser AGB. Eine Verschiebung des gebuchten Zeitraumes auf einen Zeitraum, der nicht mit dem ursprünglichen Buchungszeitraum übereinstimmt, Bedarf der schriftlichen Genehmigung des Vermieters. Eine Verkürzung des Aufenthaltszeitraums auf Wunsch des Mieters kommt einer Teilstornierung gleich.

Artikel 5 – Stornierung / Teilstornierung / Aufhebung des Mietvertrages

Eine (Teil-) Stornierung oder Aufhebung des Mietvertrages durch den Mieter oder Vermieter muss immer unverzüglich und schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

Hierfür gelten folgende Bedingungen:

Teilstornierungen des Mietzeitraums werden nicht erstattet.

Bei Stornierung/Aufhebung des Vertrages zahlt der Mieter einen prozentualen Anteil des Mietpreises als Stornierungsgebühr an den Vermieter.

Die Staffelung ist wie folgt:

i) 50% des gesamten Mietpreises bei Stornierung bis 2 Monate (60 Tage) vor Anreise;

ii) 75% des gesamten Mietpreises bei Stornierung bis 1 Monat (30 Tage) vor Anreise;

iii) 90% des gesamten Mietpreises bei Stornierung innerhalb 1 Monat (30 Tage) vor Anreise;

iv) 100% des gesamten Mietpreises bei Stornierung ab 7 Tagen vor der Anreise bis zum Tag der Anreise.

Sofern der Mieter am gebuchten Anreisetag nicht angereist ist und den Vermieter auch nicht über eine verspätete Anreise informiert hat, wird dieses als Stornierung der Buchung angesehen. Die Stornierungskosten betragen in diesem Fall 100% des vereinbarten Mietpreises. Der geschlossene Mietvertrag ist unwiderruflich aufgehoben und somit die Nutzung der Mietsache durch den Mieter nicht mehr möglich.

Im Falle einer Stornierung der Buchung durch den Vermieter (gemäß Artikel 9 dieser AGB) werden eventuell bereits gezahlte Beträge in vollem Umfang zurückerstattet. Darüber hinaus können keine weiteren Forderungen oder Schadensersatzforderungen des Mieters gegenüber dem Vermieter rechtlich geltend gemacht werden.

Es steht dem Vermieter frei stornierte Zeiträume neu zu vermieten. Dieses entbindet den Mieter nicht von der Zahlung der festgesetzten Stornierungsgebühr.

Auch bei frühzeitiger Abreise des Mieters können keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter geltend gemacht werden. Der Mietpreis ist zu 100% fällig.

 

Artikel 6 – Erhalt und Abgabe des Chalet-Schlüssels

Den Chalet-Schlüssel bekommt der Mieter an der Rezeption von Camping & Beachresort Julianahoeve nach Vorlage eines Identitätsnachweises während der regulären Öffnungszeiten. Diese können auf der Website https://www.julianahoeve.nl/nl/openingstijden nachgelesen werden.

Weitere Kontaktmöglichkeiten der Rezeption:

Tel: +31 111 461 414

E-Mail: info@julianahoeve.nl

Im Falle einer (verspäteten) Anreise außerhalb der regulären Öffnungszeiten der Rezeption des Camping & Beachresorts Julianahoeve gibt es seitens des Vermieters keine Möglichkeit eine Schlüsselübergabe an den Mieter zu ermöglichen.

Der Mieter ist verpflichtet seine An- und Abreise so zu organisieren, dass er den Chalet-Schlüssel an der Rezeption Camping & Beachresort Julianahoeve empfangen und abgeben kann. Ein Zurücklassen des Chalet-Schlüssels im (un)verschlossenen Chalet, aus welchen Gründen auch immer, ist nicht gestattet. In diesem Fall haftet der Mieter, in vollem Umfang, für alle Folgeschäden am Chalet und dessen Zubehör/Inventar. Notwendige Dienstleistungen externer Fachunternehmen (wie z.B. Schlüsseldienst, etc.) werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Etwaige Mietausfälle gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Der Mieter ist darüber hinaus nicht berechtigt den Schlüssel nachmachen zu lassen. Ein Austausch der gesamten Schließanlage (Chalet und Gartenhaus) ist notwendig, sofern ein Chalet-Schlüssel nachgemacht wurde. Diese Kosten gehen zu Lasten des Mieters, sowie ist eine Aufwandsentschädigung in Höhe € 500 an den Vermieter fällig.

Der Schlüssel des Chalets wird durch den Vermieter auf Leihbasis zur Verfügung gestellt. Der Schlüssel bleibt Eigentum des Vermieters.

Bei Verlust, Diebstahl oder sonstiges Abhandenkommen des Chalet-Schlüssels ist der Mieter verpflichtet unverzüglich den Vermieter auf geeignete Weise zu informieren. Dem Mieter wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 100,- in Rechnung gestellt. Zusätzlich sind die Kosten für den Austausch der Schließanlage (Chalet und Gartenhaus) vom Mieter zu tragen.

 

Artikel 7 – Aufenthalt im Chalet

Für Buchungen des Chalets gelten folgende Zeiträume sowie die zugehörigen An- und Abreisezeiten:

i) Wochenende: von Freitag ab 15:00 Uhr bis Montag 10:00 Uhr

ii) Kurzwoche: von Montag ab 15:00 Uhr bis Freitag 10:00 Uhr

iii) Woche: von Samstag ab 15:00 Uhr bis Samstag 10:00 Uhr

Der Mieter, mit dem der Mietvertrag zustande gekommen ist, muss während des gesamten Mietzeitraumes anwesend sein.

Der Mieter und weitere angemeldete Gäste sind verpflichtet sich während des Aufenthaltes in und außerhalb des Chalets anständig zu verhalten. Die Nachtruhezeiten des Camping & Beachresorts Julianahoeve sind einzuhalten. Übermäßige Lärmbelästigung der Nachbarn ist zu vermeiden.

Am Tag der Anreise können Sie das Chalet ab 15:00 Uhr nutzen.

Am Abreisetag müssen Sie es bis spätestens 10:00 Uhr besenrein verlassen haben.

Müllentsorgung und Ausräumung der Spülmaschine fallen unter Mieterpflichten und sind nicht in der Endreinigung enthalten. Sofern sich die Reinigungskraft um diese Aufgaben kümmern muss, entfallen darauf € 30 Aufwandsentschädigung, die dem Mieter in Rechnung gestellt werden.

Ein (1) Auto oder ein (1) Motorrad darf den Campingplatz befahren und muss auf dem Parkplatz des Chalets geparkt werden.

Haustiere sind nicht erlaubt.

Die Benutzung von (Flug-) Drohnen ist auf dem Campingplatz nicht erlaubt.

Im gesamten Chalet ist Rauchen/Dampfen (Rauchen von E-Zigaretten) verboten. Bei Zuwiderhandlung werden zusätzliche, durch ein Fachunternehmen durchgeführte Reinigungsaufwendungen dem Mieter in Rechnung gestellt.

Am Chalet ist offenes Feuer nicht gestattet.

Grillen mit dem vorhandenen Grill ist gestattet. Der Grill muss vor der Abreise sauber hinterlassen werden. Das Gas fur den Grill ist nicht bestandteil des Mietvertrages.

Der Campingplatz bietet gute Möglichkeiten Müll sortiert zu entsorgen. Auf der Übersichtskarte des Campingplatzes sind die Müllentsorgungsstellen eingezeichnet.

Gas, Wasser und Strom ist bei normalem Verbrauch im Mietpreis enthalten. Übermäßiger Verbrauch, vor allem durch eine ausgiebige Nutzung des Gaskamins im Chalet no.132, wird dem Mieter separat in Rechnung gestellt.

Das Aufladen von Elektrofahrzeugen, Hybridfahrzeugen, Elektrorollern oder anderen Elektrogeräten mit hohem Stromverbrauch über das Stromnetz des Chalets ist strengstens untersagt. Bei Verstößen wird der abgeschlossene Mietvertrag mit sofortiger Wirkung aufgelöst. Es erfolgt keine Rückerstattung des (anteilig berechneten) Mietpreises oder der Kaution in Höhe von 350 Euro.

Wir bitten Sie sparsam mit den Ressourcen umzugehen.

Das Chalet no.132 ist für maximal fünf (5) Personen ausgelegt, das Chalet no.123 ist für maximal sechs (6) Personen ausgelegt.

Es ist nicht erlaubt dieses mit mehr Personen als gebucht zu nutzen, es sei denn, dieses wurde im Vorfeld schriftlich vereinbart. Bei Nichteinhaltung dieser Klausel ist der Vermieter berechtigt den Mietvertrag mit dem Mieter vorzeitig und umgehend zu beenden. Eine Rückerstattung des Mietpreises erfolgt nicht.

Ein Umstellen von Schränken, Betten und sonstigem Mobiliar sowie dem Fernseher ist nicht gestattet. Inventar aus dem Chalet darf nicht mit nach draußen genommen werden, ausgenommen hiervon ist Besteck, Geschirr und Gläser.

Für weitere Bedingungen über den Aufenthalt im Chalet verweisen wir Sie auf die Regeln von Camping & Beachresort Julianahoeve. https://www.julianahoeve.nl/nl/reglement.

 

Artikel 8 – Abreise und Endreinigung

Das Chalet muss bei Abreise in demselben Zustand hinterlassen werden, wie es bei der Anreise vorgefunden wurde.

Das beinhaltet u.a.:

i) Besenrein drinnen und draußen;

ii) Inventar Küche vollständig, sauber, trocken und in die Schränke zurückgestellt;

iii) Bettwäsche und eventuelle andere Wäsche im Badezimmer abgelegt.

iv) Spülmaschine und Kühlschrank sind sauber und leer hinterlassen.

v) Keine Essensreste in Schränken, Kühlschrank, Tiefkühlschrank oder an anderen Stellen im Chalet.

vi) Müll ist zu entsorgen.

Eventuelle Schäden oder der Verlust des Chalet-Schlüssel sind umgehend an den Vermieter zu melden.

Ein unsachgemäßer Gebrauch oder die Beschädigung des Chalets und/oder dessen Inventar können dem Mieter zusätzliche Kosten in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen werden (z.B. extra Reinigungskosten € 50,- oder Kücheninventar gegen Neupreis-Ersatz).

Der Chalet-Schlüssel muss nach dem Aufenthalt am Abreisetag an der Rezeption von Camping & Beachresort Julianahoeve, während der regulären Öffnungszeiten, abgegeben werden.

Alle Kosten, die dadurch entstehen, dass der Mieter das Chalet nicht rechtzeitig verlassen hat, werden Ihm in Rechnung gestellt und von der Kaution abgezogen.

Verlorene und/oder zurückgelassene Gegenstände, die nach der Abreise gefunden werden, bewahren wir einen angemessenen Zeitraum auf. Wir übernehmen für die Gegenstände allerdings keinerlei Verantwortung. Ein Nachsenden ist nur auf Kosten des Mieters möglich.

 

 

Artikel 9 – Höhere Gewalt

„Höhere Gewalt“ bedeutet das Eintreten eines Ereignisses oder Umstands, dass eine Partei daran hindert, eine oder mehrere ihrer vertraglichen Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen, wenn und soweit die von dem Hindernis betroffene Partei nachweist, dass:

(a) dieses Hindernis außerhalb der ihr zumutbaren Kontrolle liegt;

(b) es zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht in zumutbarer Weise vorhersehbar war;

(c) die Auswirkungen des Hindernisses von der betroffenen Partei nicht in zumutbarer Weise hätten vermieden oder überwunden werden können.

Bis zum Beweis des Gegenteils wird bei den folgenden Ereignissen vermutet, die eine Partei betreffen, sie würden die Voraussetzungen unter Absatz 1 lit. (a) und lit. (b) nach Absatz 1 dieser Klausel erfüllen:

i) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung;

ii) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie;

iii) Pest, Epidemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis;

iv) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie;

v) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden.

Eine Partei, die sich mit Erfolg auf diese Klausel beruft, ist ab dem Zeitpunkt, zu dem das Hindernis ihr die Leistungserbringung unmöglich macht, von ihrer Pflicht zur Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen und von jeder Schadenersatzpflicht oder von jedem anderen vertraglichen Rechtsbehelf wegen Vertragsverletzung befreit; sofern dies unverzüglich mitgeteilt wird.

Erfolgt die Mitteilung nicht unverzüglich, so wird die Befreiung von dem Zeitpunkt an wirksam, zu dem die Mitteilung die andere Partei erreicht.

Ist die Auswirkung des geltend gemachten Hindernisses oder Ereignisses vorübergehend, so gelten die eben dargelegten Folgen nur so lange, wie das geltend gemachte Hindernis die Vertragserfüllung durch die betroffene Partei verhindert. Hat die Dauer des geltend gemachten Hindernisses zur Folge, dass den Vertragsparteien dasjenige, was sie kraft des Vertrages berechtigterweise erwarten durften, in erheblichem Maße entzogen wird, so hat jede Partei das Recht, den Vertrag durch Benachrichtigung der anderen Partei innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu kündigen.

Sofern nicht anders vereinbart, vereinbaren die Parteien ausdrücklich, dass der Vertrag von jeder Partei gekündigt werden kann, wenn die Dauer des Hindernisses 20 Tage überschreitet

Artikel 10 – Haftung/Beschwerden/Schaden

Der Mieter und weitere Gäste haften während der Mietzeit des Chalets vollständig und gemeinschaftlich für jeden Schaden der an der Unterkunft, dem Inventar und allen Sachen, die zu dem gemieteten Objekt gehören. Es sei denn, der Mieter kann plausibel gegenüber dem Vermieter erklären, dass ihnen der Schaden nicht angerechnet werden kann. Wir empfehlen dem Mieter, am Anreisetag das Chalet und Inventar auf Schäden oder Defekte hin zu überprüfen. Sollte der Mieter Schäden oder Defekte feststellen, müssen diese dem Vermieter direkt oder spätestens ein Tag nach der Anreise gemeldet werden.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Diebstahl, Verlust oder Schäden, welcher Art auch immer,  von oder an Gegenständen oder Personen während des Aufenthaltes im Chalet oder auf dem Chaletplatz Merel 132 bzw. Merel 123.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Bauaktivitäten auf dem Campingplatz oder an den (Hauptverkehrs-) Straßen in der Umgebung des Chalets.

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Störungen oder Deaktivierung der Energieversorgung (Gas, Wasser und Strom) durch die Versorgungsunternehmen, sowie den (Teil-) Ausfall von Internet und/oder Fernsehen.

Im Falle einer Beschwerde durch den Mieter, muss diese innerhalb von 14 Tagen nach Verlassen des Chalet schriftlich (per E-Mail) beim Vermieter eingegangen sein.

E-Mail: info@chaletdegolfbreker.nl

 

Artikel 11 – Zutreffendes Recht

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sowie hieraus resultierende Forderungen, Verpflichtungen und Meinungsdifferenzen zwischen Mieter und Vermieter, sind ausschließlich im Einklang mit der niederländischen Rechtsgebung zu regeln.

Schönes Chalet
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